Allgemeine Versicherungsbedingungen fĂĽr eine Versicherung

VERSICHERUNG: UNIQA Group Austria

Gegenstand der Versicherung: Hockeycamps 2015

1. Annullierungskosten
  • plötzlich eintretende schwere Krankheit
  • schwerer Unfall etc
2. Versicherungssumme
  • als Versicherungssumme gilt stets der volle Preis der CampgebĂĽhr
  • die Entschädigung ist durch die Versicherungssumme (Hockeycampbeitrag) begrenzt
  • es wird keine Selbstbehalt berechnet
3. GĂĽltigkeit der Versicherung
  • der Versicherungsschutz beginnt mit Ausstellung der Polizze nach erfolgter Prämienzahlung
4. Obliegenheiten des Versicherten nach Eintritt des Versicherungsfalles
  • der Versicherte ist verpflichtet, beim Veranstelter unverzĂĽglich nach Eintritt oder nach Kenntnisnahme eines versicherten Ereignisses die Stornierung des gebuchten Hockeycamps zu beantragen
  • dem Versicherer ist unverzĂĽglich Anzeige zu erstatten, jede gewĂĽnschte Auskunft zu geben und es sind ihm alle erforderlichen Beweismittel, die den Schadenfall betreffen, zur VerfĂĽgung zu stellen, wie z. B. ärztliche Atteste, Dauer des Spitalaufenthaltes, Unfallprotokoll usw.
  • der Versicherte erklärt sich mit einer dem Schadenfall betreffenden Untersuchung durch einen Vertrauensarzt des Versicherers einverstanden
  • verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorgenannten Obliegenheit, so ist der Versicherer gemäß § 6 (3) VersVG leistungsfrei
5. Versicherungsprämie
  • Prämie pro Teilnehmer und Camp € 25,--
  • Zahlung der Prämie pro Teilnehmer erfolgt bei Buchung des Hockeycamps auf das Konto des Veranstalters und wird an den Versicherer weitergeleitet
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